Gemeinsam für den Klimaschutz - Fördermöglichkeiten

Stark im Kommen.

Elektroautos.

Dass Elektroautos förderfähig sind, das ist allgemein bekannt. So sind unter Umständen und je nach Fahrzeughersteller bis zu 11.000 Euro (Hyundai) möglich.  Für Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro erhält man bis 2025 eine Förderung von insgesamt 9.000 Euro. 

Und wie sieht es bei den Ladegeräten aus?

Die Länder unterstützen Sie dabei, denn bestimmte Ladegeräte sind ebenfalls förderfähig. So fördert die KfW Ladestationen für Elektroautos und gewährt einen Zuschuss von 900 Euro je Ladepunkt. 

Voraussetzungen:

  • Ladestationen mit 11 kW installierter Ladeleistung
  • Der Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Quellen bezogen werden
  • Die Ladestation muss über eine intelligente Steuerung verfügen

Die Förderung richtet sich an private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, an Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) und natürlich an Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften). 

Der Antrag ist zu stellen, bevor eine Ladestation (Wallbox) bestellt wird. Weitere Infos hierzu erhält man auf dem KfW-Zuschussportal